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Abnahmeprotokoll der Wohnung – Stress vermeiden beim Umzug

Abnahmeprotokoll der Wohnung – Stress vermeiden beim Umzug

Die Traumwohnung zu finden, ist gar nicht so leicht. Gerade in beliebten Lagen erfordert die Wohnungssuche oft viel Geduld. Doch irgendwann tritt der Glücksfall ein: Du unterschreibst glücklich den neuen Mietvertrag und verpflichtest dich, eine Mietkaution zu zahlen. Kein Problem, schliesslich bekommst du die Kaution für die alte Wohnung jetzt zurück. Dann entbrennt ein Streit über Wohnungsmängel. Der Vermieter hat eine schadhafte Stelle im Teppich entdeckt und bemängelt Bohrlöcher in den Fliesen. Du meinst, die Schäden waren schon beim Einzug da – dein Vermieter nicht. Gut, dass ihr beim Einzug ein Abnahmeprotokoll der Wohnung erstellt habt – oder etwa nicht?

Was ist ein Abnahmeprotokoll der Wohnung?

Sowohl beim Einzug als auch bei der Wohnungsabgabe sollte ein Abnahmeprotokoll der Wohnung erstellt werden. Es dient dazu, vorhandene Mängel und Schäden einer Wohnung zu dokumentieren. Dazu begehen Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung und halten Mängel in einem Formular fest. Auch für Käufer und Verkäufer von Wohneigentum ist ein Wohnungsabnahmeprotokoll nützlich, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Weshalb ist ein Wohnungsabnahmeprotokoll bei der Wohnungsabgabe so wichtig?

Es ist leider gar nicht so selten, dass sich auch nach längerer Mietdauer Mieter und Vermieter beim Auszug über Schäden streiten. Will der Vermieter im Zuge der Wohnungsabgabe die Mietkaution nicht zurückzahlen oder stellt er Kosten in Rechnung, muss er beweisen, dass der Mieter die Schäden verursacht hat. Kann er vor Gericht kein Wohnungsabnahmeprotokoll vorlegen, das seine Sicht der Dinge unterstützt, fällt ihm das schwer. Es ist daher vor allem für den Mieter wichtig, es festzuhalten, wenn schon beim Einzug Mängel vorhanden sind. Ein korrektes und unterschriebenes Abnahmeprotokoll kann bei der Wohnungsabgabe viel Ärger vermeiden – schliesslich ist ein Umzug an sich schon stressig genug.

Was sollte das Übergabeprotokoll enthalten?

Ein vollständiges Abnahmeprotokoll der Wohnung enthält sämtliche Eckdaten der Wohnung sowie die persönlichen Daten von Mieter und Vermieter. Folgende formale Punkte sollten auf dem Abnahmeprotokoll der Wohnung aufgeführt sein, damit es auch vor Gericht Bestand hat:

  • Name und Adresse von Mieter und Vermieters
  • Name und Adresse weiterer Zeugen
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum der Übergabe, des Einzugs und des Auszugs
  • Datum der letzten Renovierung
  • Unterschriften von Vermieter und Mieter

Ausserdem sollten im Abnahmeprotokoll folgende Punkte betrachtet und festgehalten werden:

  • Zählerstände von Wasser, Strom, Heizung
  • Anzahl und Art der Schlüssel
  • Beschaffenheit von Anstrich und Tapete
  • Zustand der Einbauten wie elektrische Geräte, Wasserhähne, Dusche, Toilette, Spülkasten und Heizkörper
  • Zustand der Fenster, Türen und Schlösser
  • Beschaffenheit von und Mängel an Teppichen, Fussböden und Fliesen

Was sollte in einem Abnahmeprotokoll nicht enthalten sein?

Besondere Vorsicht ist aus Sicht des Mieters geboten, wenn das Abnahmeprotokoll der Wohnung nicht nur den Zustand der Wohnung beschreibt. Wenn der Vermieter stattdessen verlangt, dass noch Arbeiten an der Wohnung vorzunehmen sind – beispielsweise Tapezieren oder Streichen – solltest du dir als Mieter überlegen, ob du unterschreibst. Hier gilt vor allem der Mietvertrag. Es ist durchaus möglich, dass der Mieter die verlangten Arbeiten gar nicht ausführen muss.

Auf welche möglichen Schäden sollte ich achten?

Zunächst einmal sollte sich die Wohnung beim Einzug in einem sauberen, besenreinen Zustand befinden. Sämtliche Gegenstände des Vormieters sollten beseitigt sein oder vor der eigenen Wohnungsrückgabe beseitigt sein. Damit du bei der Begehung nichts übersiehst, sind hier unsere Tipps zur Vorgehensweise. Folgende Schritte sind wichtig:

  1. Wände und Böden: Achte auf Beschädigungen wie Bohrlöcher, offene Fugen, abgeplatzten oder rissigen Putz oder lose Tapete. Besonders wichtig ist es auch, feuchte Stellen oder sogar Schimmelbefall zu dokumentieren. Kratzer im Parkett oder Flecken im Teppich notieren und am besten auch fotografieren.
  2. Fenster und Türen: Fenstern und Türen sollten dicht sein und sich problemlos öffnen und schliessen lassen. Prüfe, ob die Schlösser funktionieren und alle Schlüssel vorhanden sein.
  3. Badezimmer und Toiletten: Falls die Fliesen Beschädigungen und Bohrlöcher aufweisen, halte im Übergabeprotokoll deren Anzahl und Lage fest. Überprüfe auch, ob die sanitären Anlagen wie Waschbecken, Bade- oder Duschwannen und Toiletten Sprünge oder sonstige Schäden aufweisen. Alle Wasserhähne und Armaturen sollten dicht sein und einwandfrei funktionieren.
  4. Technische Einbauten: Überprüfe, ob Klingel, Türöffner und eine vorhandene Gegensprechanlage einwandfrei funktionieren. Falls weitere technische Geräte zum Beispiel innerhalb einer Einbauküche mitvermietet werden, behalte dir vor, mögliche Mängel noch später zu melden.
  5. Heizung und Warmwasserversorgung: Alle Heizungen, Gasthermen oder Durchlauferhitzer sollten funktionieren. Falls die Heizkörper Ableseeinheiten haben, überprüfe, ob diese überall vorhanden sind.
  6. Kellerräume: Stelle fest, ob die Kellerräume leer sind und der Zugang uneingeschränkt möglich ist.

Alle gefunden Schäden sollten in einer Mängelliste festgehalten werden.

Wer muss bei dem Termin für das Abnahmeprotokoll dabei sein?

Eigentlich sollten beim Termin für das Abnahmeprotokoll der Wohnung Mieter und Vermieter anwesend sein. Falls das nicht möglich ist, darf eine bevollmächtigte Person einspringen – beispielsweise der Hausverwalter anstelle des Vermieters. Ausserdem kann es für alle Beteiligten hilfreich sein, wenn Zeugen beim Wohnungsübergabetermin anwesend sind.

Ist ein Abnahmeprotokoll der Wohnung für den Vermieter verpflichtend?

Mieter haben keinen Anspruch auf ein Wohnungsübergabeprotokoll. Es ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Trotzdem gilt ein formal richtiges Wohnungsabnahmeprotokoll als Urkunde, die vor Gericht als Beweis dienen kann. Und da auch Vermietern an reibungslosen Neuvermietungen ihres Wohneigentums liegt, ist das Wohnungsabgabeprotokoll auch im Sinne des Vermieters.

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